Hierbei handelt es sich überwiegend um
Durchlaufmaschinen / Durchlaufanlagen zum Entgraten, Reinigen, sowie für die Stapelverarbeitung. Insbesondere für gestanzte und gelaserte Bleche, Schilder, Frontplatten, Platinen, Leiterplatten, Sägekreisscheiben, Lamellenscheiben, Metall-Bänder (Rolle zu Rolle) für die Blechverarbeitung, Luft- und Raumfahrt, Elektronik- und Leiterplattenindustrie, Ätztechnik u.v.m.
Neben den Maschinen, bieten wir auch Sonderzubehör wie Bandfilter und Zentrifugen, sowie einen professionellen Support für Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur, zentral gelegen durch unseren Standort Frankfurt am Main.
Unser Partner für den Maschinen- und Anlagenbau, ist seit 2005 das renommierte norditalienische Unternehmen Pola e Massa S.R.L mit Produktionsstandort Ovada (AL).
Erfahren Sie mehr über unsere Produkte
Kundenspezifische Durchlaufmaschinen
zum Entgraten, Waschen und Trocknen
Geeignet zum Entgraten von Blechen, Stanzteilen, Platinen, Scheiben, Schildern, Frontplatten, Bändern (Rolle zu Rolle) u.v.m.
Je nach gewählter Maschinenkonfiguration, werden in einem Durchlauf mehrere Arbeitsgänge effizient und sauber ausgeführt: z.B. Entgraten, Waschen und Trocknen, oder zuerst Entfetten dann Entgraten, Waschen und Trocknen.
Durch das Nassverfahren entfallen im Vergl. zum Trockenschleifen Absaugvorrichtungen oder bei der Aluminiumverarbeitung ATEX Maßnahmen.
Ansicht Entgratmodul, 2 Entgratwalzen oben, 2 Entgratwalzen unten jeweils mit Oszillation und Gegendruckwalzen
Einlaufmodul mit Sensoren (Automatische Messung der Materialstärke im Einlauf)
Hochdruckspülkammer mit Edelstahlsprührohre und Bajonettverschluss
Ansicht Trocknermodul mit Luftmesser und gummierten Walzen
Entgratanlage mit 4 Bürstwalzen (2 oben / 2 unten)
Entgratmodul mit Gegendruckwalze (li) und Bürstwalze (re)
Ansicht Entgratmodul, 2 Entgratwalzen oben, 2 Entgratwalzen unten jeweils mit Oszillation und Gegendruckwalzen
Einlaufmodul mit Sensoren (Automatische Messung der Materialstärke im Einlauf)
Hochdruckspülkammer mit Edelstahlsprührohre und Bajonettverschluss
Ansicht Trocknermodul mit Luftmesser und gummierten Walzen
Entgratanlage mit 4 Bürstwalzen (2 oben / 2 unten)
Entgratmodul mit Gegendruckwalze (li) und Bürstwalze (re)
Kundenspezifische Durchlaufmaschinen
zum Reinigen, Spülen, Trocknen
Geeignet zum Reinigen von Blechen, Stanzteilen, Platinen, Scheiben, Schildern, Frontplatten, Bändern (Rolle zu Rolle) u.v.m.
Reinigungsanlage ohne Verkleidung
Reinigungsanlage - Spülkammer mit Düsenstock mit Bajonettverschluss (einfache Wartung)
Reinigungsanlage mit Verkleidung
Ansicht Trocknermodul mit Luftmesser und gummierten Walzen
Transportwalzen aus Edelstahl, mit und ohne Gummierung
Reinigungsanlage ohne Verkleidung
Reinigungsanlage - Spülkammer mit Düsenstock mit Bajonettverschluss (einfache Wartung)
Reinigungsanlage mit Verkleidung
Ansicht Trocknermodul mit Luftmesser und gummierten Walzen
Transportwalzen aus Edelstahl, mit und ohne Gummierung
Kundenspezifische Lösungen
zur Stapelverarbeitung
Mit unseren Automaten laden Sie Platten/Platinen von einem Stapel oder aus einer Box in Ihre Produktionsmaschine.
Oder Sie Entladen aus Ihrer Produktionsmaschine Platten/Platinen auf einen Stapel oder in eine Box.
Zum Einsatz kommen entweder Linear-Belade-und Entladesysteme mit speziellen Gabelliftsystemen zum Heben und Senken
schwerer Platten, Schrägkassetten und Rasterkassettensysteme, sowie Robotersysteme mit variablen oder fixierten Sauggreifer
sowie auch kolloborative Mini-Robotersysteme (keine Einhausung erforderlich) hervorragend geeignet auch für sehr dünnes, weiches Material.
Entladung einer Durchlaufmaschine in ein Magazin-box und/oder Schrägkassettensystem
Beladung einer Durchlaufmaschine von einem Schrägkassettensystem
Beladung einer Durchlaufmaschine aus einer Box mit Kontrolle der Materialstärke
Linearbeladesystem zur Maschinenbeladung von Metallplattenmaterial mit Schüttelfunktion zum Vereinzeln.
Linear-Entladesystem zum Entladen von Plattenmaterial von einer Durchlaufmaschine mit Ausrichtfunktion und Ablegen in ein Magazin (Box).
Möchten Sie detaillierte Informationen zu unseren Maschinenlösungen und/oder ein unverbindliches Beratungsgespräch?
Über Ihr weiteres Interesse würden wir uns freuen und erwarten gerne Ihre Anfrage.
Impressum
Firmensitz und Anschrift
FineLine Service GmbH
Niedwiesen Straße 54
D-60431 Frankfurt
Tel.: +49 69 9580 6940
Fax: +49 69 9580 6941
URL
www.fineline-maschinen.de
Handelsregister
HRB 95686
VAT UST.-IDNr.
DE 264700327
Bankverbindung
Raiffeisenbank München-Süd eG
BLZ
70169466
Konto
434159
S.W.I.F.T. (BIC)
GENODEF1M03
IBAN
DE74701694660000434159
Design & Umsetzung
www.artrevolver.de
Geschäftsführer und Verantwortlich f. d. Inhalt
Achim Weeder
Haftungshinweis
Wir halten die Inhalte dieser Website nach besten Kräften auf dem jeweils aktuellen Stand, übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Information
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fineline Service GmbH / Frankfurt am Main
-Stand August 2013-
Allgemeine Bestimmungen
Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Dienstleistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschließlich diese GB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferer seine Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Beide Sätze gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers;
diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
Eigentumsvorbehalt
Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen an den Lieferer ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn der Lieferer hätte dies ausdrücklich erklärt.
Fristen für Lieferungen; Verzug
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Gleiches gilt für den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Belieferung des Lieferers.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragspartnern unbenommen.
Gefahrübergang
Die Gefahr geht bei Lieferung (Betriebsgelände) an den Besteller über.
Aufstellung und Montage
Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftliche vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
Alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge
Die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und –Stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel
Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung
Bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde
Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.
Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfahrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.
Der Besteller hat dem Lieferer wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
Verlangt der Lieferant nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Besteller innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist.
Entgegennahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
Sachmängel
Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu folgen.
Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
Gewährleistung
12 Monate auf Teile (keine Verschleißteile) Versand EXW
Für Neumaschinen und Anlagen: 12 Monate ab Installation.
Für Ab- und Aufbauarbeiten bei Gebrauchtanlagen:
Der Lieferer übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionalität.
Für Umbauten auf Wunsch des Bestellers:
Der Lieferer übernimmt Gewährleistung für die durchgeführten Umbauarbeiten und verwendeten Neuteile.
Sicherheit
Der Lieferer führt keine Risikoanalyse oder sicherheitstechnische Abnahme beim Besteller durch und steht nicht in Gewähr für sicherheitstechnische Aspekte.
Haftung
Personen- und Sachschäden (auch Folgeschäden) bedingt durch die Funktionalität der Maschine/Anlage sind von der Haftung des Lieferers ausgeschlossen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).